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   BFH, 02.07.2007 - VI B 147/06   

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https://dejure.org/2007,13175
BFH, 02.07.2007 - VI B 147/06 (https://dejure.org/2007,13175)
BFH, Entscheidung vom 02.07.2007 - VI B 147/06 (https://dejure.org/2007,13175)
BFH, Entscheidung vom 02. Juli 2007 - VI B 147/06 (https://dejure.org/2007,13175)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO § 90 Abs. 1; ; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Die Geltendmachung der Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten durch den Steuerpflichtigen überwiege gegenüber dem Ermittlungsfehler des Finanzamts kein Revisionszulassungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.12.2002 - IV R 58/01

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 02.07.2007 - VI B 147/06
    Das Finanzgericht (FG) gelangte unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Dezember 2002 IV R 58/01 (BFH/NV 2003, 588) und die dort weiter zitierte BFH-Rechtsprechung auf Grundlage der dort entfalteten Rechtsmaßstäbe zu der tatsächlichen Würdigung, dass die Kläger und Beschwerdegegner (Kläger) ihrer Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 1 AO in Bezug auf den vom Kläger genutzten Firmenwagen genügt hätten.
  • BFH, 02.04.2002 - VII B 66/01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 02.07.2007 - VI B 147/06
    Weiter ist --neben anderem-- konkret und substantiiert vorzutragen, warum im Einzelnen die Klärung der Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit oder der Rechtsentwicklung von allgemeinem Interesse ist, also ein Vortrag zur Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit (vgl. BFH-Beschluss vom 2. April 2002 VII B 66/01, BFH/NV 2002, 1308).
  • BFH, 16.01.2007 - VI B 35/06

    NZB: Einheitlichkeit der Rechtsprechung

    Auszug aus BFH, 02.07.2007 - VI B 147/06
    Damit kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Januar 2007 VI B 35/06, BFH/NV 2007, 941).
  • BFH, 15.05.2012 - VI B 111/11

    Trennungsbedingte Umgangskosten des barunterhaltspflichtigen Elternteils sind

    Mit dem bloßen Einwand, das FG habe fehlerhaft entschieden, kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Juli 2007 VI B 147/06, BFH/NV 2007, 1914; vom 4. Juni 2003 IX B 29/03, BFH/NV 2003, 1212).
  • BFH, 11.01.2011 - VI B 60/10

    Trennungsbedingte Umgangskosten sind keine außergewöhnliche Belastung -

    Mit dem bloßen Einwand, das FG habe fehlerhaft entschieden, kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Juli 2007 VI B 147/06, BFH/NV 2007, 1914; vom 4. Juni 2003 IX B 29/03, BFH/NV 2003, 1212).
  • BFH, 03.03.2009 - VI B 136/07

    Anforderungen an Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - außergewöhnliche

    Mit dem bloßen Einwand, das FG habe fehlerhaft entschieden, können die Kläger im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht durchdringen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Juli 2007 VI B 147/06, BFH/NV 2007, 1914; vom 4. Juni 2003 IX B 29/03, BFH/NV 2003, 1212).
  • BFH, 11.03.2009 - VI B 141/07

    Anforderungen an Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Sicherungsrevision

    Mit dem bloßen Einwand, das FG habe fehlerhaft entschieden, kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Juli 2007 VI B 147/06, BFH/NV 2007, 1914; vom 4. Juni 2003 IX B 29/03, BFH/NV 2003, 1212).
  • BFH, 09.12.2010 - VI B 80/10

    Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital des Arbeitgebers - Rüge fehlerhafter

    Mit dem bloßen Einwand, das FG habe fehlerhaft entschieden, kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Juli 2007 VI B 147/06, BFH/NV 2007, 1914; vom 4. Juni 2003 IX B 29/03, BFH/NV 2003, 1212).
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